Fahrgastprobleme und Fehlverhalten von Taxifahrern

21. Dezember 2024 von Redaktion

Aufgrund der Abschaffung der Ortskundeprüfung und der Dumping-Konkurrenz durch illegale taxi-ähnliche Mietwagen sinken Einnahmen und Qualifikation der Taxifahrerinnen und -fahrer. Aufgrund ihrer Unsicherheit über den richtigen Umgang mit Fahrgästen, manchmal leider auch aufgrund völliger Abwesenheit jeglichen Berufsethos, verhalten sich manche Fahrer zum Schaden des Taxigewerbes und der Fahrgäste falsch.

Fahrgäste sollten die folgenden Regelungen kennen und verstehen, wie sie diese im Zweifelsfall durchsetzen können.

Regel 1 : Probleme vermeiden.

Die Berliner Taxivermittlung vermittelt Festpreisfahrten. Wer in das Taxi eines nicht in Berlin ansässigen Betriebs und zudem ausserhalb von Berlin einsteigt, sollte sich vorher über die dort gültigen Fahrpreise erkundigt haben. Über den Fahrpreis verhandeln ist allen Fahrern ausdrücklich untersagt. Taxitarife haben Gesetzes bzw. Verordnungsrang.Das Verhalten von Fahrern und Betrieben ist bis ins letzte Detail geregelt, und die Betriebe sind verpflichtet, ihre Angestellten zu ihrer Befolgung anzuleiten. [1]

Wer sich nicht auskennt, sollte also in Berlin und im Umland immer über die Taxi-Berlin-App oder eine der Telefonnummern von Taxi Berlin eine Fahrt zum Festpreis bestellen. [2]

Regel 2: Die kürzeste Strecke ist in der Regel die preiswerteste und richtige.

Grundsätzlich gilt immer, dass der kürzeste Weg zu fahren ist, es sei denn der Fahrgast äußert ausdrücklich den Wunsch, dass eine andere Strecke gefahren werden soll. Das muss auf der Quittung vermerkt werden, sonst ist sie anfechtbar. [3]

Regel 3: Der Fahrgast hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Quittung.

Jeder Taxifahrer wird eine Quittung ausstellen, die das Datum mit (wichtig) Uhrzeit, Fahrtstrecke, Fahrpreis, Firmenstempel, Konzessionsnummer und Umsatzsteuersatz enthält. Damit kann die Aufsichtsbehörde prüfen, ob Fahrtstrecke und Fahrpreis korrekt waren, und welcher Betrieb die Fahrt ausgeführt hat. Der Fahrer kann anhand von Uhrzeit und Konzessionsnummer auf der Quittung über die in Echtzeit erfassten und signiert gespeicherten Tourendaten ermittelt werden. Regelverstöße werden von der Aufsichtsbehörde sanktioniert. [4]

Regel 4 : Lieber einmal zu viel die Polizei rufen

Weigert sich ein Fahrer, eine ordnungsgemäße Quittung auszustellen, sollte man sofort die 110 anrufen und die Polizei um Hilfe bitten, weil man es höchstwahrscheinlich mit einem Gauner und nicht mit einem Taxifahrer zu tun hat. Bei Fahrern, die einfach nur zu faul zum Ausstellen einer Quittung sein mögen, genügt in der Regel der Anruf bei der 110, um alles in reguläre Bahnen zu lenken.

Regel 5 : Abstand halten und Deeskalieren

Wenn der Anruf bei 110 nicht sofort hilft, sollte man Abstand gewinnen, weil es gefährlich werden kann, bis die Polizei vor Ort eintrifft. Das Stichwort "Ich werde bedroht" löst eine unmittelbare Reaktion der Funkstreifen oder Zivilfahnder aus, die sich in der Nähe befinden. In Berlin ist das bei Bedrohung erfahrungsgemäß eine Sache von wenigen Minuten.

Sollte man aufgrund de Fehlverhaltens eines Fahrers einen Schaden erleiden, etwa wegen eines Zahlungsstreits einen Flug verpassen, ist das Taxiunternehmen haftbar. Allein aus diesem Grund sollte die Polizei zur Feststellung der Auseinandersetzung über die 110 hinzugezogen werden. Am Flughafen BER gibt es viele Polizisten, die schnell zur Stelle sein können.

Regel 6 : Taxifahrer und Taxibetriebe sind immer noch die Besten

Wir reden hier über Ausnahmen. In der Regel braucht man sich vor allem bei Festpreisbestellungen über die Qualität von Taxi und Fahrer keine Gedanken machen. Viele Taxifahrer und Taxibetriebe sind seit Jahrzehnten aktiv, gut qualifiziert und unterliegen der engmaschigsten staatlichen Kontrolle aller Gewerbezweige.

Die von Uber, Bolt und ähnlichen Plattformen gesteuerten taxi-ähnlichen Mietwagen gehören hingegen häufig Scheinfirmen, die Fahrer illegal beschäftigen. Diese "Rackets" pfeifen auf Recht und Gesetz und tun alles, um sich der Durchsetzung störender Regelungen zu entziehen. Verbindungen dieses "Geschäftszweigs" zur internationalen Organisierten Kriminalität sind belegt. [5] Die Nutzung dieser Angebote ist deshalb potentiell lebensgefährlich. Bedingt durch jahrelangen Handlungsverzug der Aufsichtsbehörde gibt es zu viele Berichte über Vergewaltiger, andere Gewalttäter und Betrüger, die als Fahrer von Mietwagen illegal unterwegs sind. Diesen gefährlichen Abgründen sollte man sich unserer Auffassung nach als Fahrgast nicht aussetzen.

[1Zu beachten sind die für alle Wirtschaftsbetriebe in Deutschland gültigen Vorschriften sowie einige spezielle für das Taxigewerbe. Die Wichtigsten Regeln für das Verhalten Fahrgästen gegenüber finden sich in der Berliner Taxenordnung und der Verordnung über den jeweils gültigen Taxitarif. Auch die erlaubte Fahrtstrecke ist Teil der Verordnung.

[2Das ist keine Werbung für die Vermittlungsfirma, denn aufgrund der seit vielen Jahren andauernden schlechten Geschäfte hat in Berlin nur diese eine Taxivermittlung überlebt. Sie ist die einzige, bei der man noch telefonisch bestellen kann. Taxi Berlin unterliegt als Quasi-Monopolist besonderen staatlichen Regeln. Wir können keine andere Taxivermittlung in Berlin empfehlen, weil es abgesehen vom Betriebsfunk einiger weniger Taxibetriebe keine andere regionale Taxivermittlung gibt. Inwieweit Free Now Festpreise nach der Berliner Verordnung implementiert hat können wir nicht sagen. Telefonisch bestellen kann man dort nicht.

[4Hier ist das Beschwerdeformular der Taxi-Aufsichtsbehörde: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.1083171.php
Wer etwas Geduld hat, kann Auskünfte beim Bürgertelefon 115 erhalten. Darstellung des Bürgertelefons im WWW: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/buergerservice/am-telefon/

[5Verdacht auf Steuerhinterziehung mit System in Berliner Mietwagen-Branche RBB24 vom Mi 17.07.24 | 09:42 Uhr | Von Sascha Adamek und Jana Göbel

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